Vielleicht überprüft ihr gerade euren Ausbildungsstand, möglicherweise zieht ihr um und wechselt die Ärztekammer oder ihr bereitet euch auf eure erste Stelle vor – ein gelegentlicher Blick in die Weiterbildungsordnung ist eine gute Idee! Die Weiterbildungsordnungen sind zahlreich und die Klicks zur richtigen Seite viele – deshalb haben wir euch hier eine Übersicht erstellt und die Seiten der jeweiligen Ärztekammern verlinkt. (Stand März 2022)
Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Inkrafttreten 01.07.2020)
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Bayern
Weiterbildungsordnung Bayerische Landesärztekammer (Inkrafttreten 01.01.2021)
Weiterbildungsrichtlinien (Inkrafttreten 13.02.2021)
Am 01.08.2022 wird eine Neufassung der Weiterbildungsordnung in Kraft treten.
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Berlin
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Berlin (Inkrafttreten 27.07.2019)
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Brandenburg
Weiterbildungsordnung Landesärztekammer Brandenburg (Inkrafttreten 20.07.2020)
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Bremen
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Bremen (Inkrafttreten 01.07.2020)
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Hamburg
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Hamburg (Inkrafttreten 01.11.2020)
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Hessen
Weiterbildungsordnung Landesärztekammer Hessen (Inkrafttreten 01.07.2020)
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Mecklenburg-Vorpommern
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (Inkrafttreten 29.07.2020)
Ärzt:innen, die ihre Weiterbildung nach der zuvor geltenden Weiterbildungsordnung begonnen haben, können ihre Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung vom 20.06.2005 innerhalb von Übergangsfristen beenden. Für die Facharzt-Weiterbildung endet diese Frist am 29.06.2027 und für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen am 29.06.2023.
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Niedersachsen
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Niedersachsen (Inkrafttreten 01.01.2021)
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Nordrhein
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein (Inkrafttreten 01.07.2020)
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Rheinland-Pfalz
Weiterbildungsordnung Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (Inkrafttreten 02.01.2022)
Richtlinie Weiterbildung ab 2022
Kammerangehörige Ärzte in einer Facharztweiterbildung können diese noch acht Jahre nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen (also bis zum 1.1.2030). Kammerangehörige Ärzte in Weiterbildung zu einer Schwerpunktbezeichnung oder in einer Zusatz-Weiterbildung können diese noch fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen WBO nach der alten WBO abschließen (also bis zum 1.1.2027)
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Saarland
Weiterbildungsordnung Ärztekammer des Saarlandes (Inkrafttreten 21.12.2021)
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Sachsen
Weiterbildungsordnung Sächsische Landesärztekammer (Inkrafttreten 01.01.2021)
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Sachsen-Anhalt
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (Inkrafttreten 01.07.2020)
Richtlinien der Weiterbildungsordnung
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Schleswig-Holstein
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Schleswig-Holstein (Inkrafttreten 12.01.2022)
Richtlinien zur Weiterbildungsordnung
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Thüringen
Weiterbildungsordnung Landesärztekammer Thüringen (Inkrafttreten 26.05.2021)
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Westfalen-Lippe
Weiterbildungsordnung Ärztekammer Westfalen-Lippe (Inkrafttreten 01.07.2020)
aktuelle Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
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