Tarifverträge für Ärzt:innen

Verfasst von Thorben

Thorben ist einer der Gründer:innen von Felix Medicus. Er verantwortet die Umsetzung aller technischer Anforderungen der Plattform und sorgt dafür, dass wir genügend Mediziner:innen für das Erreichen unserer Ziele gewinnen.

10.09.2021

Hast du dich schon immer gefragt, welche Rahmenbedingungen eigentlich von Tarifverträgen vorgegeben wird und worauf du dich im Zweifel berufen kannst?

Wir möchten dich in die intransparente Welt der Tarifverträge einführen. Klingt nicht sehr spannend – wir wollen Dir aber mal konkrete Rechenbeispiele geben, damit Du verstehst, wie sich die Grundlage des Gehalts zusammensetzt.

Was sind überhaupt Tarifverträge?

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften (also Arbeitnehmervertretern) und Arbeitgeberverbänden. Sie haben für den Arbeitnehmer den Vorteil, dass er nicht alle Rechte mühsam mit seinem Chef aushandeln muss, sondern er sich praktisch in ein gemachtes Nest setzen kann. Während der Verhandlungen bündeln Gewerkschaften dabei die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer und organisieren zum Beispiel einen Streik.

Nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind und nachdem ein Tarifvertrag eingeführt ist, müssen sich grundsätzlich beide Seiten, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an dessen Inhalt halten. Interessanterweise gibt es dabei eine Ausnahme: Regelungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind unwirksam, zusätzliche Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers sind hingegen wirksam.

Für die Tarifverhandlungen in der Medizin gibt es eigentlich nur eine große Gewerkschaft, nämlich den Marburger Bund. Auf der Seite der Arbeitgeber gibt es hingegen zahlreiche Verbände. Die „Vereinigung kommunaler Arbeitgeber“ (VKA) ist Verhandlungsführerin und Vertragspartnerin der Tarifgespräche für die kommunalen Kliniken. Ein weiterer großer Verhandlungspartner ist im medizinischen Bereich die „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL). Da die Universitätskliniken den Ländern gehören, verhandelt die TdL die Tarife für die meisten (aber nicht alle) Universitätskliniken. Zusätzlich gibt es Tarifverträge für einzelne Unikliniken (z.B. für die Charité oder die Uniklinik Mainz), Klinikkonzerne (z.B. Helios oder Asklepios) oder einzelne Kliniken. Es lohnt sich tatsächlich darauf zu achten, welcher Tarifvertrag in dem Haus gilt, für das Du Dich interessierst.

Was steht in Tarifverträgen?

Tarifverträge definieren sehr umfänglich welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber:in und -nehmer:in haben. Der Arbeitsvertrag, der zwischen Ärztin und Klinik abgeschlossen wird, ist daher meist denkbar knapp – alles wichtige steht sowieso im Tarif.

In den Tarifverträgen wird letztlich alles geregelt was das Arbeitsverhältnis betrifft, von der Pflicht zur Verschwiegenheit bis zum Entgelt. Letzteres ist dabei natürlich in der Regel deutlich interessanter. In den meisten Tarifverträgen stehen die Entgelttabellen auf den letzten Seiten des Tarifvertrages. Beachte dabei, dass es meist mehrere dieser Tabellen gibt, da das Gehalt in unregelmäßigen Abständen ansteigt.

Wichtig ist außerdem darauf zu achten, wie viele Stunden im Tarifvertrag stehen. In Tarifverträgen der IG Metall gilt zum Beispiel eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Leider trifft dieser Tarifvertrag nur für euch zu, wenn ihr z.B. Werksarzt bei VW seid. Die Medizinertarifverträge geben in der Regel eine Wochenarbeitszeit von 40 (z.B. VKA) oder 42 (z.B. TdL) Stunden an.

Der Stundenlohn ist wichtig, um nachvollziehen zu können, wie viel Geld euch Dienste oder Überstunden bringen. Um ihn zu berechnen, wird das Tabellenentgelt (also der Monatslohn) durch die Zahl der Wochenstunden und die Zahl der Wochen in einem Monat geteilt. Die Zahl der Wochen wird dabei oft (aber witzigerweise nicht immer) mit 4,3 angegeben. Beispielhaft nennt der VKA-Tarifvertrag für Ärztinnen im ersten Jahr ein Tabellenentgelt von 4694,75€ und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Der (Brutto)-Stundenlohn beträgt also: 4694,75€/(40 Std. pro Woche x 4,3 Wochen) = 27,29 €/Std.

Wie viel Kohle gibt es für Dienste?

Die Medizin ist berühmt-berüchtigt für Arbeit zu Zeiten, an denen Deine Freunde Geburtstag oder Weihnachten feiern oder einfach lieber schlafen. So nervig diese Dienste sein mögen – sie bringen Geld in die Kasse. Hierbei ist zu beachten, dass die Höhe des „Ausgleiches für Sonderformen der Arbeit“ sich von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterscheidet. Im Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser gibt es zum Beispiel für Überstunden 15% extra. Eine Überstunde gibt also im ersten Jahr 27,29€ x 15% = 4,09 €. Hinzu kommt natürlich der normale Stundenlohn.

Genauso könnt ihr auch die Zulagen für Nachtarbeit (15 %), Sonntagsarbeit (25 %) oder Feiertagsarbeit (35 %) berechnen. Relativ traurig verhält sich die Zulage für Samstagsarbeit, hier gibt es großzügige 0,64 € pro Stunde. Ja genau, richtig gelesen, das sind 64 Cent. Natürlich vor Steuern. Und natürlich auch nur im Zeitraum von 13 bis 21 Uhr. Weil man keinerlei Zuschlag verdient hat, wenn man Samstagsmorgens um sieben Uhr in der Klinik steht…

Eine Schwierigkeit bei der Berechnung eurer Zulagen sind die Steuer und die Abgaben für Sozialversicherungen. So sind beispielsweise die Sonntags- und Feiertagszuschläge komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Ganz normale Steuern zahlt man hingegeben auf den Überstundenzuschlag und die 512 Euro, die man für einen kompletten Samstag in der Klinik bekommt. Sorry, habe ich 512 Euro gesagt? Ich meinte natürlich 512 Cent. Wie viel davon nach Steuern bleiben möchte ich gerade nicht ausrechnen, weil ich dann weinen muss.

Der Felix Medicus Gehaltsrechner

Wie viel Geld verdient man eigentlich in den ersten Jahren als Ärzt:in? Und lohnt sich ein Samstagsdienst? Finde es heraus, mit dem Gehaltsrechner von Felix Medicus!

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